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VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 23/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei befristeter Einstellung einer Aushilfskraft wegen Unzumutbarkeit der Einarbeitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 31.10.1991 - I/V L 6017/91
- VG Frankfurt/Oder, 31.10.1991 - I/V L 6017/91
- VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 23/92
- BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 40.93
Papierfundstellen
- ESVGH 44, 79 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer …
Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 23/92
Eine schriftliche Begründung läßt sich nur dann einer fehlenden gleichstellen, wenn sich daraus ersichtlich kein dem gesetzlichen Beteiligungsrecht entsprechender Verweigerungsgrund ergeben kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 27. Juli 1990 - 6 PB 12.89 - ZBR 1990, 354 = PersV 1991, 29). - BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 15.90
Personalvertretung - Einstellung einer Aushilfskraft - Befristeter Arbeitsvertrag …
Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 23/92
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der genannten Entscheidung unter Hinweis auf seinen früheren Beschluß vom 27. November 1991 (- 6 P 15.90 - DVBl. 1992, 895 = PersV 1992, 225) auch dargelegt, daß z. B. bei auf regelmäßige Wiederholung angelegten Anlässen für Aushilfsbeschäftigungen eine Benachteiligung der Mitarbeiter der Dienststelle in Betracht komme, wenn etwa der Dienststellenleiter gezielt befristete Arbeitsverträge abschließe, um dadurch die Schaffung neuer Arbeitsplätze oder die Anhebung vorhandener Planstellen zu umgehen; dann wäre auch bei derartigen Aushilfsverträgen ein Mitbestimmungsrecht gegeben. - BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91
Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches …
Auszug aus VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 23/92
Damit hat er kollektive und damit mitbestimmungsrelevante Interessen der von ihm vertretenen Beschäftigten, die in der Dienststelle bereits als Arbeitnehmer tätig sind, geltend gemacht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 3. Februar 1993 - 6 P 28.91 - Seite 13 des amtlichen Umdrucks mit weiteren Nachweisen).
- VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94
Personalvertretungsrecht: Versetzung im Sinne des PersVG HE § 77 Abs 1 Nr 2c …
Die Mitbestimmung bei der Einstellung sei nicht nur auf die Umstände beschränkt, die in der Person des Einzustellenden lägen; vielmehr umfasse sie aufgrund des Merkmals der Eingliederung in den vorhandenen Dienstbetrieb auch die kollektiven Interessen der bereits bei dem Dienstherrn beschäftigten Arbeitnehmer, die durch die Einstellung tangiert werden könnten (vgl. auch die Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 1993 - HPV TL 796/91 und HPV TL 23/92 - sowie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1991 - 6 P 15.90 - DVBl. 1992, 895 = PersV 1992, 225, und vom 3. Februar 1993 - 6 P 28.91 -).